Lieferbedingungen

Ihr Partner in der chemischen-, pharmazeutischen- und Lebensmittelindustrie

Lieferbedingungen

Artikel 1: Allgemeines

  1. Diese Lieferbedingungen gelten für alle Angebote, Aufträge, Vereinbarungen und Verpflichtungen, wie auch immer bezeichnet, von RVS Afvoergoten B.V. – nachfolgend RVS Afvoergoten genannt – mit Dritten – nachfolgend die Gegenpartei oder der Käufer genannt – sowie für deren Ausführung. Von diesen Bedingungen kann nur durch eine von der Geschäftsführung von RVS Afvoergoten unterzeichnete Urkunde abgewichen werden; in diesem Fall gelten die übrigen Bedingungen weiterhin, und die abweichenden Bedingungen gelten ausschließlich für den Auftrag, auf den sie sich beziehen. Die Anwendbarkeit allgemeiner (Einkaufs-)Bedingungen der Gegenpartei oder des Käufers wird hiermit von RVS Afvoergoten ausdrücklich abgelehnt.
  2. In diesen Lieferbedingungen werden unter Waren alle Produkte, Güter und/oder Materialien verstanden, die von RVS Afvoergoten geliefert werden.
  3. Absprachen oder Vereinbarungen mit Mitarbeitern von RVS Afvoergoten binden RVS Afvoergoten nicht, es sei denn, sie wurden schriftlich von der Geschäftsführung von RVS Afvoergoten bestätigt. Als Mitarbeiter gelten alle Angestellten und Arbeitnehmer, die nicht Teil der Geschäftsführung von RVS Afvoergoten sind.
  4. Mit der Erteilung eines (mündlichen oder schriftlichen) Auftrags oder dem Beginn der Ausführung gilt der Käufer als vollständig einverstanden mit der Anwendbarkeit dieser allgemeinen Lieferbedingungen. Abweichungen von diesen allgemeinen Lieferbedingungen müssen stets ausdrücklich schriftlich im Voraus mit RVS Afvoergoten vereinbart werden und gelten nur für das spezifische Angebot oder die Vereinbarung, für die sie getroffen wurden.
  5. Wenn eine oder mehrere Bestimmungen dieser allgemeinen Lieferbedingungen unwirksam sind, bleiben die übrigen Bestimmungen dieser allgemeinen Lieferbedingungen in vollem Umfang gültig. Die Geschäftsführung von RVS Afvoergoten und der Käufer werden dann in Verhandlungen treten, um neue Bestimmungen zur Ersetzung der unwirksamen Bestimmungen zu vereinbaren, die in Ziel und Zweck den zu ersetzenden unwirksamen Bestimmungen möglichst nahe kommen.

Artikel 2: Angebote

  1. Alle Angebote von oder im Namen von RVS Afvoergoten sind unverbindlich und gelten 30 Tage, sofern im Angebot nicht anders angegeben. Der Vertrag gilt erst als zustande gekommen, wenn RVS Afvoergoten diesen schriftlich bestätigt hat und der Käufer innerhalb von 8 Tagen nach dem Datum dieser Bestätigung keinen schriftlichen Einspruch erhoben hat. Das Datum der Entstehung des Vertrags gilt als das Datum der schriftlichen Bestätigung durch RVS Afvoergoten. Später getroffene zusätzliche Vereinbarungen oder Änderungen sind nur gültig, wenn RVS Afvoergoten diese schriftlich bestätigt hat und der Käufer hiergegen nicht innerhalb von 8 Tagen schriftlich Einspruch erhoben hat.
  2. RVS Afvoergoten behält sich alle geistigen Eigentumsrechte vor, einschließlich, aber nicht beschränkt auf das Urheberrecht an den im Angebot oder bei anderen Gelegenheiten bereitgestellten Bildern, (technischen) Zeichnungen, Skizzen, Designs, Prototypen, Modellen, Berechnungen und Kalkulationen. Diese bleiben Eigentum von RVS Afvoergoten und dürfen ohne ausdrückliche vorherige schriftliche Zustimmung von RVS Afvoergoten von der Gegenpartei nicht kopiert, Dritten nicht gezeigt oder übergeben oder anderweitig verwendet werden. Auf Anfrage von RVS Afvoergoten sind diese unverzüglich an RVS Afvoergoten zurückzusenden. Angaben zu Maß, Gewicht, Kapazität oder Ergebnissen, die von RVS Afvoergoten in Bildern, Zeichnungen, Designs, Prototypen, Modellen, Berechnungen und Kalkulationen oder anderweitig bereitgestellt werden, binden RVS Afvoergoten nicht, es sei denn, diese sind ausdrücklich schriftlich von RVS Afvoergoten garantiert; andernfalls gelten diese Angaben als ungefähre Angaben.
  3. RVS Afvoergoten hat das Recht, wenn der Auftrag oder die Ausführung von Arbeiten nicht an sie vergeben wird, alle Kosten (einschließlich Löhne) in Rechnung zu stellen, die RVS Afvoergoten zur Erstellung des Angebots aufwenden musste, es sei denn, es wurde schriftlich etwas anderes vereinbart. Die Bestimmungen in Artikel 3 gelten entsprechend.

Artikel 3: Zeichnungen, Modelle, Formen und Matrizen

  1. Alle (technischen) Zeichnungen, Muster, Modelle, Formen, Matrizen und andere Materialien, die von RVS Afvoergoten im Auftrag der Gegenpartei hergestellt werden – nachfolgend als das Material bezeichnet – sowie alle geistigen Eigentumsrechte daran, einschließlich, aber nicht beschränkt auf das Urheberrecht, bleiben, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, Eigentum von RVS Afvoergoten, auch wenn die Kosten für die Herstellung ganz oder teilweise von der Gegenpartei übernommen werden. Die Aufbewahrung des von der Gegenpartei bereitgestellten Materials erfolgt auf deren Kosten und Risiko. RVS Afvoergoten übernimmt keine Verpflichtung zur Versicherung gegen Brandschäden, Diebstahl oder andere Schäden. Alle Wartung, Änderungen oder Erneuerungen zum Vorteil der Gegenpartei gehen zu deren Lasten.
  2. Nach Ablauf von zwei Jahren, gerechnet ab dem letzten Auftrag, hat RVS Afvoergoten, einen Monat nachdem sie die Gegenpartei schriftlich aufgefordert hat, das bereitgestellte Material abzuholen, das Recht, nach eigenem Ermessen darüber zu verfügen, ohne dass eine Entschädigung geschuldet wird. Die Rücksendung des von der Gegenpartei bereitgestellten Materials erfolgt auf Kosten der Gegenpartei ab Werk. Diese stellt RVS Afvoergoten von allen Ansprüchen Dritter frei, die aus der Verwendung von RVS Afvoergoten des von der Gegenpartei bereitgestellten Materials resultieren, sowie von allen daraus resultierenden Kosten. RVS Afvoergoten haftet nicht für Abweichungen zwischen den von der Gegenpartei gesendeten Zeichnungen und den von dieser bereitgestellten Modellen, noch für die Zweckmäßigkeit des Materials und der daraus oder damit hergestellten Artikel.

Artikel 4: Lieferzeiten und höhere Gewalt

  1. Die von RVS Afvoergoten angegebenen Lieferzeiten gelten ab dem Datum der schriftlichen Bestätigung gemäß Artikel 2 dieser Lieferbedingungen. Diese Lieferzeiten sind nur ungefähre Angaben und gelten niemals als verbindliche Frist.
  2. Bei höherer Gewalt und anderen Umständen, die es unzumutbar machen, dass die fristgerechte Erfüllung der Transaktion von RVS Afvoergoten verlangt werden kann, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Pandemien und Epidemien, und im Falle, dass RVS Afvoergoten durch ihre eigenen Lieferanten, aus welchem Grund auch immer, nicht in der Lage ist, zu liefern – wird die Lieferzeit um einen Zeitraum verlängert, der der Dauer dieser Umstände entspricht. Wenn sich nach Annahme des Auftrags herausstellt, dass dieser aufgrund von RVS Afvoergoten nicht bekannten Umständen nicht ausführbar ist, hat RVS Afvoergoten das Recht, zu verlangen, dass der Auftrag gegebenenfalls so geändert wird, dass die Ausführung möglich ist. Sollte die Verlängerung der Lieferzeit nach Ansicht von RVS Afvoergoten mehr als drei Monate betragen oder die Erfüllung völlig unmöglich sein, ist RVS Afvoergoten berechtigt, die Transaktion für den noch nicht ausgeführten Teil zu annullieren. Bei teilweiser Ausführung ist der Käufer verpflichtet, einen verhältnismäßigen Teil des Gesamtpreises zu zahlen.
  3. Die Überschreitung der Lieferzeiten – aus welchem Grund auch immer – verpflichtet RVS Afvoergoten nicht zu irgendeiner Schadensersatzleistung gegenüber dem Käufer oder Dritten, es sei denn, die Überschreitung ist durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von Geschäftsführern oder Führungspersonal von RVS Afvoergoten entstanden. Der Käufer erhält durch die Überschreitung der Lieferzeiten kein Recht auf Auflösung des Vertrages oder auf die Nichterfüllung von Verpflichtungen, die ihm aufgrund des betreffenden oder eines anderen mit ihm geschlossenen Geschäfts obliegen. Sollte jedoch eine erhebliche Überschreitung der angegebenen Lieferzeit vorliegen, ist der Käufer, nachdem er RVS Afvoergoten schriftlich in Verzug gesetzt und dieser eine angemessene Frist zur Erfüllung ihrer Lieferverpflichtungen gewährt hat, berechtigt, den Vertrag zu kündigen. Die Kündigung gibt dem Käufer jedoch kein Recht auf Schadensersatz gegenüber RVS Afvoergoten oder das Recht, eine Verpflichtung, die ihm aus anderen mit ihm geschlossenen Geschäften obliegt, nicht zu erfüllen.

Artikel 5: Lieferung und Versand

  1. RVS Afvoergoten verpflichtet sich, die vereinbarte Menge zu liefern, es sei denn, Markt- oder Produktionsstörungen erfordern eine Reduzierung der vereinbarten Menge. RVS Afvoergoten wird den Käufer über eine solche Störung informieren und hat das Recht, eine von ihr angemessen festgelegte geringere Menge zu liefern.
  2. Wenn eine kostenlose Lieferung vereinbart wurde, bedeutet dies nichts anderes, als dass die Transportkosten bis zur vereinbarten Lieferadresse im von RVS Afvoergoten festgelegten Preis enthalten sind. Diese Lieferungen erfolgen mit Transportmitteln auf befestigten Straßen (sofern diese Straße für den Transport geeignet ist) an allen Orten innerhalb der Landesgrenzen, mit Ausnahme der Waddeneilanden. Sofern nicht anders vereinbart, gilt als Lieferort der Lager-/Verarbeitungsbereich von RVS Afvoergoten. Die Lieferung gilt als erfolgt, wenn die Waren zur Abholung durch den Käufer an einem von RVS Afvoergoten benannten Ort auf dem eigenen Gelände oder anderswo bereitgestellt sind.
  3. Der Käufer verpflichtet sich, die Waren entgegenzunehmen und sorgt für eine unverzügliche, effiziente Entladung am vereinbarten Ort. Sollte RVS Afvoergoten bei der Entladung Unterstützung bieten, geschieht dies ohne Übernahme jeglicher Haftung. Wenn der Käufer mit der Entgegennahme der Waren in Verzug gerät, werden diese am vereinbarten Ort auf Risiko und Kosten des Käufers entladen. Sofern nicht schriftlich anders vereinbart, ist RVS Afvoergoten berechtigt, eine Bestellung ganz oder in Teilen zu liefern, wenn die Waren verfügbar sind. Wenn RVS Afvoergoten in Teilen liefert, ist sie berechtigt, eine Rechnung über eine Teillieferung entsprechend den geltenden Zahlungsbedingungen zu verlangen.

Artikel 6: Ausführung des Auftrags

  1. Der Auftrag wird in gegenseitiger Absprache zwischen RVS Afvoergoten und der Gegenpartei ausgeführt, wobei die Art und Weise der Ausführung von RVS Afvoergoten bestimmt wird. Der Käufer ist verpflichtet, alle notwendigen Dokumente, Zeichnungen und Materialien bereitzustellen, die RVS Afvoergoten benötigt, um den Auftrag ordnungsgemäß auszuführen.
  2. RVS Afvoergoten hat das Recht, bei der Ausführung des Auftrags Drittanbieter hinzuzuziehen, ohne die Gegenpartei zu benachrichtigen. RVS Afvoergoten wird sich bemühen, den Auftrag nach besten Kräften auszuführen, kann jedoch nicht für Aufträge haftbar gemacht werden, die Rechte verletzen oder gegen gesetzliche Verpflichtungen verstoßen.
  3. RVS Afvoergoten ist nur an eine Stornierung oder Änderung des Auftrags gebunden, wenn diese schriftlich bestätigt und von RVS Afvoergoten akzeptiert wurde.
  4. RVS Afvoergoten behält sich das Recht vor, geringfügige Änderungen am Auftrag vorzunehmen, ohne dafür haftbar gemacht zu werden oder der Gegenpartei das Recht auf Stornierung des Auftrags zu gewähren.

Artikel 7: Verzug der Gegenpartei

  1. Wenn die Gegenpartei die Waren nicht vor Ablauf der Lieferfrist entgegennimmt oder die Waren verweigert, kann RVS Afvoergoten die Waren auf Kosten und Risiko der Gegenpartei lagern, einschließlich des Risikos einer Qualitätsminderung.
  2. Alle Kosten, die RVS Afvoergoten im Zusammenhang mit der Lagerung der Waren hat, trägt die Gegenpartei.

Artikel 8: Zurückbehaltungsrecht

  1. RVS Afvoergoten hat das Recht, die Lieferung von Waren, Materialien und anderen Gegenständen aus dem Auftrag bis zur vollständigen Zahlung aller Forderungen an RVS Afvoergoten auszusetzen.

Artikel 9: Risiko und Eigentumsübergang

  1. Das Eigentum an den von RVS Afvoergoten gelieferten Waren geht erst auf den Käufer über, wenn alle Beträge, die RVS Afvoergoten im Zusammenhang mit der Lieferung zustehen, vollständig bezahlt sind.
  2. Hat der Käufer Waren geliefert, bevor das Eigentum auf ihn übergegangen ist, wird der Käufer zum Verwahrer der Waren für RVS Afvoergoten. Der Käufer ist verpflichtet, RVS Afvoergoten unverzüglich zu benachrichtigen, wenn Dritte Ansprüche auf die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren erheben.
  3. Solange das Eigentum nicht auf den Käufer übergegangen ist, darf dieser die Waren nicht verpfänden, ein stilles Pfandrecht zugunsten Dritter darauf einrichten oder Dritten andere Rechte daran gewähren. Wenn RVS Afvoergoten nicht vollständig bezahlt wird, ist es berechtigt, die gelieferten Waren sowohl vom Käufer als auch von Dritten zurückzufordern.

Artikel 10: Annahme und Beschwerden

  1. Der Käufer ist verpflichtet, die Waren sofort bei der Lieferung zu überprüfen, um festzustellen, ob sie den Vereinbarungen entsprechen, einschließlich der Überprüfung der gelieferten Menge. Etwaige Abweichungen müssen innerhalb von 8 Tagen schriftlich gemeldet werden.
  2. Beschwerden über die Qualität der Waren oder Abweichungen von den Spezifikationen müssen ebenfalls innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt der Waren bei RVS Afvoergoten eingereicht werden. Die Beweislast, dass die gelieferten Waren nicht den Vereinbarungen entsprechen, liegt beim Käufer.
  3. Beschwerden entheben den Käufer nicht von der Verpflichtung, frühere oder zukünftige Lieferungen entgegenzunehmen.

Artikel 11: Rücksendungen

  1. Es sei denn, es wurde schriftlich etwas anderes vereinbart, können gelieferte Waren nicht zurückgegeben werden. Wenn RVS Afvoergoten der Rückgabe von Waren zustimmt, muss die Rücksendung frachtfrei erfolgen. RVS Afvoergoten wird nur einen maximalen Betrag von 70% des Verkaufswertes für zurückgegebene Waren in brauchbarem Zustand erstatten.

Artikel 12: Preise

  1. Die Preise sind netto, ohne Mehrwertsteuer. Informationen, die von RVS Afvoergoten in Druckerzeugnissen bereitgestellt werden, unterliegen Änderungen ohne vorherige Ankündigung und binden RVS Afvoergoten nicht.
  2. Für Aufträge mit einem Rechnungswert von weniger als 150 € (ohne Mehrwertsteuer) wird eine Gebühr von mindestens 12 € (ohne Mehrwertsteuer) erhoben.

Artikel 13: Verpackungen

  1. RVS Afvoergoten bestimmt, ob und wie die Waren verpackt werden. Die Kosten für die Verpackung werden dem Käufer in Rechnung gestellt.

Artikel 14: Preiserhöhung

  1. Wenn die Materialpreise, Transportpreise, Löhne oder andere Kosten während des Zeitraums zwischen dem Angebot und der Lieferung steigen, ist RVS Afvoergoten berechtigt, den vereinbarten Preis entsprechend zu erhöhen.

Artikel 15: Zahlung

  1. Zahlungen erfolgen am Sitz von RVS Afvoergoten oder auf ein benanntes Konto.
  2. Sofern nicht anders vereinbart, gelten folgende Zahlungsbedingungen:
    • Bei Barverkäufen ist die Zahlung sofort fällig.
    • Bei Aufträgen mit einem Nettobetrag von weniger als 3.000 € ist 100 % bei der Bestellung fällig.
    • Bei Aufträgen über 3.000 €:
      • 50 % des Gesamtpreises bei der Bestellung.
      • 50 % des Gesamtpreises bei der Lieferung.
  3. Der Käufer ist verpflichtet, auf Anfrage von RVS Afvoergoten eine angemessene Sicherheit für die Zahlung zu leisten. Wenn der Käufer dieser Aufforderung nicht innerhalb der festgelegten Frist nachkommt, gerät er sofort in Verzug. RVS Afvoergoten hat in diesem Fall das Recht, die Vereinbarung zu kündigen und seinen Schaden beim Käufer geltend zu machen.
  4. Das Recht des Käufers, Forderungen gegenüber RVS Afvoergoten zu verrechnen, ist ausgeschlossen, es sei denn, es liegt ein Insolvenzverfahren über RVS Afvoergoten vor.
  5. Alle mit der Zahlung verbundenen Kosten, einschließlich Bankgebühren, trägt der Käufer.
  6. Beschwerden geben dem Käufer nicht das Recht, die Zahlung zu verweigern oder aufzuschieben.
  7. Artikel 16: Garantie

    1. RVS Afvoergoten garantiert die Qualität der gelieferten Waren und Dienstleistungen und stellt sicher, dass sie den üblichen Anforderungen und Standards zum Zeitpunkt der Lieferung für die normale Verwendung in den Niederlanden entsprechen.
    2. Die Garantie gilt nur, wenn der Käufer all seinen Verpflichtungen gegenüber RVS Afvoergoten nachgekommen ist und RVS Afvoergoten innerhalb von zwei Werktagen nach Entdeckung eines Mangels schriftlich benachrichtigt.
    3. Wenn während der Garantiezeit Arbeiten von Dritten an den gelieferten Waren ohne vorherige schriftliche Zustimmung von RVS Afvoergoten durchgeführt werden, erlischt die Garantie.

    Artikel 17: Haftung

    1. Die Erfüllung der Garantieverpflichtung gilt als alleinige und vollständige Schadensersatzleistung. Daher haftet RVS Afvoergoten niemals für indirekte Schäden, wie zum Beispiel Personenschäden oder Schäden an Gegenständen, Maschinen, Anlagen und Gebäuden, Betriebsunterbrechungen, Verzögerungen oder Umweltschäden, es sei denn, diese Schäden resultieren aus Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von Geschäftsführern oder Führungspersonal von RVS Afvoergoten und es liegt ein Produkthaftungsfall gemäß dem niederländischen Recht vor.
    2. Der Käufer muss RVS Afvoergoten im Voraus vollständig über alle relevanten Umstände bezüglich des Verwendungszwecks der Waren und des Projekts informieren, in dem die Waren eingesetzt werden sollen. Wenn RVS Afvoergoten nicht ausreichend informiert wird, haftet sie nicht für direkte oder indirekte Schäden und der Käufer stellt RVS Afvoergoten von allen Ansprüchen Dritter frei.
    3. RVS Afvoergoten haftet auch nicht für direkte oder indirekte Schäden, die durch Abnutzung, unzureichende Wartung der gelieferten Waren oder unsachgemäße Installation verursacht werden.
    4. Darüber hinaus haftet RVS Afvoergoten niemals für direkte oder indirekte Schäden, die durch den Betrieb oder die Nichterfüllung der gelieferten oder bearbeiteten Waren und/oder der erbrachten Dienstleistungen oder durch nicht leitendes Personal in ihrem Dienst verursacht werden.
    5. Wenn RVS Afvoergoten für direkte Schäden haftet, ist diese Haftung auf einen maximalen Betrag beschränkt, der der Zahlung entspricht, die der Versicherer von RVS Afvoergoten für den jeweiligen Anspruch bereitstellt, oder mindestens auf den Rechnungsbetrag, oder auf den Teil des Vertrags, auf den sich die Haftung bezieht.

    Artikel 18: Auflösung

    1. Im Falle eines Verzugs des Käufers, einschließlich der Nichteinhaltung von Zahlungsverpflichtungen, ist RVS Afvoergoten berechtigt, die Vereinbarung ganz oder teilweise aufzulösen und Schadensersatz zu verlangen. RVS Afvoergoten kann auch alle anderen mit dem Käufer laufenden Transaktionen, die noch nicht ausgeführt sind, unter denselben Bedingungen annullieren. Jede Annullierung führt zur sofortigen Fälligkeit aller Forderungen gegenüber RVS Afvoergoten.

    Artikel 19: Geistige Eigentumsrechte

    1. RVS Afvoergoten bleibt der alleinige und ausschließliche Eigentümer aller geistigen Eigentumsrechte, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Geschäftsgeheimnisse, Marken, Designs, technische Zeichnungen und Urheberrechte an allen von RVS Afvoergoten gelieferten Waren.
    2. Der Käufer darf keine Hinweise auf Urheberrechte, Marken oder andere geistige Eigentumsrechte an den Waren entfernen oder ändern.
    3. Wenn dem Käufer eine Benutzeranleitung bereitgestellt wird, darf diese nicht reproduziert werden, außer für den persönlichen Gebrauch.
    4. Der Käufer darf die Waren nicht ganz oder teilweise replizieren, Reverse Engineering anwenden, sie in andere Waren integrieren oder kombinieren oder ändern.
    5. Für jede Handlung, die gegen die vorhergehenden Absätze verstößt, schuldet der Käufer ohne vorherige Ankündigung eine sofort fällige Strafe von 50.000 € und 5.000 € für jeden Tag, an dem der Verstoß fortbesteht, unbeschadet des Rechts von RVS Afvoergoten auf vollständige Schadensersatzforderung.

    Artikel 20: Streitigkeiten

    1. Auf diese Bedingungen und alle Streitigkeiten, die sich daraus ergeben, findet niederländisches Recht Anwendung.
    2. Streitigkeiten, die im Zusammenhang mit Vereinbarungen mit RVS Afvoergoten entstehen, werden ausschließlich vor dem zuständigen Gericht im Arrondissement Noord-Holland, Standort Alkmaar, verhandelt.

    Sonstiges

    • Für Fragen oder Anmerkungen zu diesen Bedingungen kann sich der Käufer an RVS Afvoergoten wenden.
    • Im Falle von Konflikten zwischen diesen Lieferbedingungen und spezifisch geltenden Bedingungen haben letztere Vorrang.
    • RVS Afvoergoten behält sich das Recht vor, den Text dieser Lieferbedingungen ohne weitere Ankündigung zu ändern. Es wird empfohlen, diese Bedingungen regelmäßig zu konsultieren, um über etwaige Änderungen informiert zu sein.

    Alle Rechte vorbehalten.